Diskriminierungsschutz im Sozialrecht und der Anwendbarkeit des LADG - Rechtsgutachten

Rechtsgutachten "Diskriminierungsschutz im Sozialrecht. Zur Anwendbarkeit des LADG bei der Ausführung des Sozialgesetzbuches durch die Berliner Landesverwaltung" von Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner, November 2023

Diskriminierungsschutz im Sozialrecht - Zur Anwendbarkeit des LADG bei der Ausführung des Sozialgesetzbuches durch die Berliner Landesverwaltung

Gutachten im Auftrag der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.
Autorinnen: Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner
November 2023

LADG vs. § 33c SGB I: Ein nicht auflösbares Spannungsverhältnis? – Gutachten gibt Aufschluss

Die ADB beschäftigt sich auch mit Fällen von Diskriminierung die im Sozialrecht angesiedelt sind. Bisher war es nicht eindeutig, ob in diesen Fällen das LADG umfassend anwendbar ist, denn Gegenstand von §33c SGB I ist ebenfalls ein Benachteiligungsverbot. Allein auf Grundlage des Art. 31 GG, wonach Bundesrecht Landesrecht bricht, wäre hier das Benachteiligungsverbot des SGB I als Bundesgesetz vorrangig anzuwenden.

Das würde jedoch bedeuten, dass weder die umfassenden Sanktionsmöglichkeiten (Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche) nach dem LADG greifen, noch die ausgeweitete merkmalsbezogene Anwendung des LADG zum Tragen käme. Der § 33c SGB I bezieht sich ausschließlich auf die Merkmale „Rasse“, ethnische Herkunft oder Behinderung.

In ihrem Gutachten legen die RechtswissenschaftlerInnen Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner dezidiert dar, weshalb zwischen dem LADG und dem § 33c SGB I kein Widerspruch besteht. Sie schreiben u.a.

Im Grundgesetz sieht Art. 31 GG eine Kollisionsvorschrift für das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht vor. Art. 31 GG lautet: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Art. 31 GG soll Widersprüche zwischen Bundes- und Landesrecht lösen, greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nur, wenn bundes- und landesrechtliche Regelungen auf denselben Sachverhalt anwendbar sind, aber bei ihrer Anwendung zu widersprüchlichen Ergebnissen führen.

Diesen Widerspruch sehen sie hier nicht. Vielmehr sei das LADG als Ergänzung zum Sozialrecht zu sehen.

Gutachten als pdf-Datei 

Rechtsgutachten "Diskriminierungsschutz im Sozialrecht - Zur Anwendbarkeit des LADG bei der Ausführung des Sozialgesetzbuches durch die Berliner Landesverwaltung", Autorinnen: Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner, November 2023, Gutachten im Auftrag der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.

Hier zum Download der komplette Text des Rechtsgutachtens als pdf-Datei.