Erweiterte Kriterien - Qualitätsgesicherte Homepage bei SHO 2022
Was Sie hier finden
- Die Kriterien mit Erläuterungen (aus dem Antragsformular s.u.)
- und den damit verfolgten Zielen (formuliert von der begleitenden Beratung)
10 Erweiterte Kriterien für eine Qualitätsgesicherte Homepage bei SHO 2022
1. Darstellung des Selbsthilfeprinzips auf der obersten Ebene
Auf der obersten Menüebene der Homepage ist dargestellt, wie die SHO die Aufgaben der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe definiert und umsetzt.
Ziel
Die Sichtbarkeit der gesundheitlichen Selbsthilfe soll erhöht werden. Oft ist für Nutzer*innen, die eher von außen kommen, nicht ersichtlich, dass es sich bei z.B. Angehörigen-Arbeit, bei Gremienbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit oder Suchberatung um Selbsthilfe handelt. Würde dies deutlicher, könnte das Ausmaß an Unterstützung und (ehrenamtlicher) Arbeit, die von SHO geleistet wird, vielleicht besser verständlich werden.
Erweitertes Kriterium 2022: Darstellung des Selbsthilfeprinzips
Eine Darstellung des Selbsthilfeprinzips ist auffindbar, übersichtlich und aussagekräftig für die Zielgruppe: Zu einer entsprechenden Darstellung der Umsetzung des Selbsthilfeprinzips wird von der Startseite auf Seiten wie „Über uns“/“der Verein“ etc. verlinkt.
2. Thema Tätigkeitsbericht
Die einzelnen Selbsthilfe-Tätigkeitsberichte (gemeint sind nicht die Geschäftsberichte) der Kalenderjahre werden veröffentlicht.
Ziel
Die Nutzer*innen sollen sich über Aufbau, Aktivitäten und Finanzierung der SHO auf einen Blick und an einem Ort möglichst lesbar einen aktuellen Überblick bezogen auf das letzte Jahr verschaffen können.
Erweitertes Kriterium 2022: Digitaler Selbsthilfe-Tätigkeitsbericht
SH-Tätigkeitsbereich (ab Förderjahr 2023 für das Berichtsjahr 2022; Einbindung als PDF-Datei)
lässt sich klar von anderen Vereinsaktivitäten abgrenzen und folgt idealerweise den gemeinsam
im Kalenderjahr 2021 erarbeiteten Empfehlungen.
Hinweis
Der Bericht muss erst bis zum 15.03.2023 für den Zeitraum 2022 auf der Homepage eingestellt werden.
Mehr zu den Empfehlungen zum Bericht 2022
3. Fortbildungsangebote und Infoveranstaltungen werden veröffentlicht
(a) Eigene unterstützende Fortbildungen und Informationsveranstaltungen werden in geeigneter Form dargestellt und aktualisiert
(b) Hinweise auf die Fortbildungsangebote und Informationsveranstaltungen der zutreffenden Dachverbände Sekis, der LV Selbsthilfe, der Landesstelle oder der Parität (kann über eine allgemeine Linkliste umgesetzt werden).
(c) Hinweise auf weitere, für die Homepagebesucher interessante, interne und externe Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.
Ziel
Für die Nutzer*innen soll die Breite und Verteilung von passenden Veranstaltungsangeboten insgesamt deutlich werden. Dies umfasst eigene Angebote und die anderer Organisationen. Daraus kann eine gegenseitige Unterstützung und weitere Vernetzung der Selbsthilfeorganisationen untereinander erwachsen.
Erweitertes Kriterium 2022
Veranstaltungsdaten sind einheitlich strukturiert (z. B. einheitlicher Aufbau nach Termin, Zeit, Beschreibung, Ort, Kontakt/Anmeldung) und eignen sich zur Abbildung in den Datenbanken der Dachverbände.
4. Vernetzung der SHO mit anderen Akteuren der Selbsthilfe
- Erwünscht sind Hinweise auf die Mitgliedschaft der im AK Selbsthilfeförderung vertretenen Dachverbände (und ggf. deren Bundesorganisationen wie NAKOS und die BAG Selbsthilfe)
- sowie die Darstellung eigener, mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen geförderter Kooperationsprojekte.
Ergänzend können z.B. angeführt werden Hinweise auf
- Eigene Dachverbände der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe (wie z.B. ACHSE),
- zutreffende Angebote/Projekte der jeweiligen Dachverbände der Selbsthilfe, wie z.B. auf der Organisationsebene die Kontaktstellen, die Datenbanken für Selbsthilfegruppen von Sekis und der Landesstelle für Suchtfragen sowie die aus der übergreifenden Gemeinschaftsförderung unterstützten Projekte (z.B. Selbsthilfetag/-festival oder das Selbsthilfefreundliche Gesundheitswesen).
Ziel
Die Vernetzung und das Engagement in Dachverbänden der SHO wird deutlich, damit wird die Sichtbarkeit der Dachverbände gesteigert sowie die Vernetzung innerhalb der Selbsthilfe-Akteur*innen gestärkt. Mit der Präsentation von Kooperationsprojekten wird sowohl auf die eigenen Errungenschaften hingewiesen, als auch auf die Vielfältigkeit der Förderlandschaft.
Erweitertes Kriterium 2022
Eine bestehende oder neue Vernetzung, eine Kooperation oder ein Kontakt wird auf der Webseite neu dargestellt (oder eine neue bzw. ausführlichere Darstellung wird erstellt)
5. Übersichtliche Darstellung der Transparenz der Finanzierung
Die Finanzierung des Angebotes wird offengelegt.
- Mitgliedsbeiträge, Spenden etc. werden allgemein, ohne Personenangaben und Summen genannt.
- Förderer wie Öffentliche Hand, Krankenkassen etc. sowie institutionelle Sponsoren und Unterstützer, die keine Spender sind, und beim Aufbau bzw. dem laufenden Betrieb der Seite beteiligt sind, werden namentlich genannt.
- Gegebenenfalls werden entsprechende Transparenzdatenbanken, in denen das belegt und öffentlich nachzulesen ist, verlinkt.
- Kooperationen mit Partnern, die drittnützige Interessen haben könnten, sind aufgeführt: z.B. Forschung, Pharmaindustrie, Kosmetikunternehmen etc.
Ziel
Transparenz über die Finanzierung und Kooperationspartner*innen schafft Vertrauen bei Mitgliedern, Nutzer*innen und Personen, die eventuell für die Organisation etwas spenden möchten. Was alles zur Arbeit der SHO gehört, kann mit einer Darstellung von Projekten und Kooperationen noch präzisiert werden.
Erweitertes Kriterium 2022
Die Kooperationspartner und die eigenen Projekte werden ausführlich(er) als bisher dargestellt.
6. Aktualisierung der Homepage
Der Benutzer kann einsehen, dass die Homepage der Selbsthilfeorganisation regelmäßig gepflegt und aktualisiert wird. Datum (und die Uhrzeit) der letzten Aktualisierung wird auf der Homepage angezeigt.
Ziel
Die Besucher*innen sollen beurteilen können, inwieweit Informationen auf der Webseite noch gültig und nutzbar sind. Aktualität ist dafür ein klarer Hinweis. Besonders relevant ist dies für termingebundene Angebote wie Veranstaltungen oder Beratungen und für Gesundheitsinformationen.
Erweitertes Kriterium 2022
Spezifizierung: Inhalte mit Gesundheitsinformationen benötigen ein Aktualisierungsdatum für die jeweilige Seite und nicht nur im Footer (Fußleistennavigation, siehe inhaltliche Qualität, Punkt 7).
7. NEU: Inhalt (Content)
Erweitertes Kriterium 2022
Es wird darauf geachtet, dass der Inhalt der Homepage gepflegt wird, entsprechend der u.g. Ausführungen zu Qualität und Content-Transfer.
a) Inhaltliche Qualität
Gesundheitsinformationen stammen aus gesicherten Quellen mit Quellenangabe. Die Autor/innen werden genannt und Angaben zu Qualifikationen der Autor/innen oder dem Redaktionsteam sind verlinkt - direkt oder gut auffindbar auf der Webseite.
Bei Inhalten mit Gesundheitsinformation ist das Aktualisierungsdatum der entsprechenden Seite aufgeführt.
b) Inhalt-Transfer
Inhalte (sog. Content), insbesondere aktuelle Informationen/News sind so gestaltet, dass sie ohne Aufwand bspw. auch für andere Veröffentlichungen z.B. Social Media nutzbar sind oder mit wenig Aufwand in definierte Veranstaltungsdatenbanken (z.B. die der SHO oder in die Veranstaltungsdatenbanken der Selbsthilfe-Dachverbände) eingepflegt werden können.
8. Service-Kontakt
Die Selbsthilfeorganisation verpflichtet sich, dass innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. innerhalb von drei Werktagen) eingehende E-Mails oder Anfragen in anderer Form wie schriftlich oder nachrichtlich (Anrufbeantworter), bearbeitet werden.
Dies bedeutet, auf der Webseite zu vermerken, wann mit einer Antwort zu rechnen ist.
Ziel
Die Besucher*innen können sich zeitlich darauf einstellen, wann sie nach einer Antwort - im Falle einer Email - Ausschau halten sollten und sparen sich Ungewissheit und Aufwand.
Erweitertes Kriterium 2022
Überprüfung, ob Angaben zu den Ansprechpersonen eingefügt werden können oder ausreichen bzw. spezifischer sein könnten und ob Erläuterungen zur thematischen Ansprache optimiert werden könnten (z.B. Wer ist wofür zuständig usw.).
9. Nutzerfreundlichkeit (mit neuen Dimensionen)
Nutzerfreundlichkeit
Dies Kriterium definiert sich in Anlehnung an die Standards zur Vermittlungsqualität von Gesundheits-Informationen (Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V.).
- Der alleinige Seitenaufruf ist ohne Zusatzsoftware wie z.B. Flash, Java oder Shockwave möglich.
- Das Internetangebot kann mit aktuellen Browserversionen ohne Probleme aufgerufen werden.
- Die Inhalte sind lesbar und die Navigation funktionsfähig.
- Alle externen Links sind als solche erkennbar,
- Inhalte von Drittanbietern sind als solche benannt (Aufruf von Datenbanken außerhalb des eigenen Angebotes etc.).
- Ein Link zur Startseite ist auf jeder Seite vorhanden.
- Die Seite lässt sich ohne Probleme und Inhaltsverluste ausdrucken oder eine Druckversion wird zur Verfügung gestellt.
- Die Schriftgröße kann über Browserfunktionen oder spezielle Steuerelemente auf der Webseite verändert werden.
Erweitertes Kriterium 2022
a) NEU: Barrierearmut /Barrierefreiheit
Mindestens eine Barriere-Dimension (hören - sehen - verstehen - sich bewegen) oder ein Anwendungsbereich wie pdf-Dateien wird zugänglicher gestaltet
b) NEU: Design / Features
Neue Features der Nutzer-/Nutzerinnenfreundlichkeit werden aufgenommen: z.B. übersichtlichere Gliederung, Quick Links innerhalb der Homepage, (verbesserte) Nutzung auf mobilen Geräten (responsives Webdesign).
Hinweis
a) NEU: Barrierearmut /Barrierefreiheit
Wichtig ist hier "MEHR Barrierefreiheit". Ausgehend von Ihrem Stand soll ein Schritt zu mehr Barrierefreiheit getan werden. Ihre Webseite muss nicht z.B. komplett den WCAG-Richtlinien entsprechen. Wenn Sie mit einer weitgehend konformen Webseite starten, kann ein weiterer Schritt ein Angebot in Leichter Sprache oder ein Gebärdendolmetsch-Video sein.
Mögliche Schritte zu mehr Barrierefreiheit wie z.B.
- Technische Prüfung nach BITV 2.0 / EN 301 549 oder WCAG mit Prüfsiegel z.B. der BIK „barrierefrei informieren und kommunizieren“ und / oder Barrierefreiheitserklärung
- Einen angemessen großen Schritt in Richtung Konformität mit den technischen Anforderungen gehen
- Informationen über Ihr Angebot in einem Gebärdensprach-Video
- Eine Seite in Leichter Sprache und/oder einen Info-Flyer in Leichter Sprache
- Eine Seite in Einfacher Sprache und/oder einen Info-Flyer in Einfacher Sprache
- Eine Seite in mind. zwei anderen (Fremd-)Sprachen und / oder einen Info-Flyer
- Ein Werkzeug einbauen, das Text-to-Speech-Umwandlung ermöglicht wie z.B. Read-Speaker
- Barrierefreie pdf-Dateien anbieten
In die Liste sind drei Elemente mit aufgenommen, die nicht in den Richtlinien erwähnt werden, aber die Teilhabe für bestimmte Ziegruppen ermöglichen, wie z.B. Menschen mit Lese- und Schreibschwächen, mit Gedächtnis- oder Konzentrationsproblemen, Schlaganfallbetroffene und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.
- Text-to Speech-Werkzeuge wie z.B. Read-Speaker, die die Webseite vorlesen können.
- Eine Seite in mind. zwei anderen (Fremd-)Sprachen und / oder einen Info-Flyer
- Eine Seite in Einfacher Sprache und/oder einen Info-Flyer in Einfacher Sprache
Paketangebot Gebärdensprach-Video
Sie können auch ein Paket-Angebot des Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin / Brandenburg (ZfK) e.V. in Anspruch nehmen. Das Paket ist auf dieses Projekt hin ausgerichtet: Eine Kurzdarstellung Ihrer Organisation und Ihres Angebotes wird als Gebärdensprachvideo mit Untertiteln (ca. 2-4 Minuten, 1 DIN A4 Seite Text) plus Beratung für max. 500 Euro produziert.
Kontakt:
Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation
der Gehörlosen Berlin / Brandenburg e.V.
Großbeerenstr.179, 14482 Potsdam
https://www.zfk-bb.de
Pakete mit technischen Anforderungen für Barrierefreiheit
Diese Webseite bietet einen interaktiven Test zur Barrierefreiheit mit kurzen Erläuterungen der einzelnen Punkte.
https://barrierefreies.design/barrierefreiheit-interaktiv-testen/checkliste-fur-barrierefreies-webdesign
Den Test können sie auch nutzen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, inwieweit Ihre Webseite tatsächlich barrierefrei ist.
Bereiche mit Unterpunkten
- Gestaltung (0/3)
- Sprache (0/2)
- Seitenstruktur (0/5)
- Multimedia und Interaktives (0/5)
- Formulare (0/3)
- Navigation (0/4)
Sie können, um unser Kriterium zu erfüllen
- zwei Bereiche aus dem Test bearbeiten
- 1/3 aller Punkte erfüllen
- die beiden wichtigsten Punkte "Gestaltung plus Seitenstruktur" oder "Gestaltung plus Navigation"
- oder die Punkte herausgreifen., die relevant für Blinde und Sehbenirte sind (aus Getaltung, Navigation und Seitenstruktur, ggf. Multimedia)
Wir können Ihnen die die genaueren Erläuterungen aus dem Test für das BITV-Level zur Verfügung stellen bzw. sie sind zu finden im BITV-Selbsttest.
https://www.bitvtest.de/bitv_test.html
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BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0
WCAG = Web Content Accessibility Guidelines (Internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte), WCAG 1.5
BITV-Test prüft auch die Anforderungen, die die WCAG 2.1 prüft. Auf Kapitel 9 der EN 301 549 bezieht sich die BITV 2.0.
Die EN geht jedoch über WCAG 2.1 hinaus und enthält 38 weitere Anforderungen.
b) NEU: Design / Features
Bei "neuen" oder verbesserten Features der Nutzer-/Nutzerinnenfreundlichkeit können Sie starten mit einer Analyse der Navigationsstruktur:
- Ist sie nachvollziehbar und findet man alles?
- Kommen die Nutzer:innen schnell und diekt zum Ziel?
- Sind die wichtigsten Materialien direkt zugänglich?
- Wie sieht Ihre Footer-Navigation aus?
- usw.
Ist Ihre mobile bzw. Responsiv-Version klar aufgebaut? Sollten Sie keine haben, eine zu erstellen ist bei teilweise mehr als 50% mobilen Nutzer:innen sicher sinnvoll.
Auch die Struktur und die Präsentation der Inhalte trägt zum positiven Nutzer:innen-Erlebnis bei (und auch zur Barrierefreiheit):
- Sind Ihre Überschriften logisch und optisch sinnvoll eingesetzt?
- Verwenden sie Unterüberschriften, Absätze und Listen (= keine Textwüsten)?
- Erläutern Sie Ihre Bilder und Grafiken?
- Sprechen Sie die Leser:innen an?
- Sind Ihre Linklisten kommentiert, so dass klar ist, wohin es geht
Ein Punkt, der schon bei der ersten Kriterien-Runde aufkam: Haben Ihre pdf-Dateien verständliche Titel und heißen nicht: satzung.pdf, jahresbericht.pdf oder flyer-final-3.11.21.pdf
Hier Hinweise dazu von 2021
10. a) Impressum
10. b) Datenschutz
Konkretisierung: Die gesetzlichen Mindestvorgaben werden erfüllt.
Insbesondere:
- In einer Datenschutzerklärung wird der Umgang mit personenbezogenen Daten erläutert.
- Es wird darauf hingewiesen, wenn die Übermittlung von E-Mails ungeschützt erfolgt oder es ist ein Formular vorhanden, mit dem ein Kontakt verschlüsselt aufgenommen werden kann.
- Werden Statistik- oder Trackingtools wie Google Analytics verwendet, wird deren Einsatz und Funktionalität an leicht auffindbarer Stelle des Internetangebots dargestellt.
Erweitertes Kriterium 2022: Impressum / Datenschutz
- jährliche Überprüfung auf Aktualität
- Stand mit dem Datum der Überprüfung wird angegeben
Die Erläuterungen der Kriterien, die sich im Kasten unter den Überschriften finden, können Sie nachlesen in den "Antragsunterlagen zur pauschalen Förderung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
durch die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin für das Förderjahr 2022 gemäß § 20h SGB V"