Online-Volunteering, rechtliche Aspekte von Ehren- und Hauptamt im Verein und Schwerhörige und Gehörlose als Mitarbeiter*innen

Online-Fortbildung: Digitales Engagement und die Zukunft des Ehrenamtes, rechtliche Aspekte von Ehren- und Hauptamt im Verein und Schwerhörige und Gehörlose als Mitarbeiter*innen im Ehren- und Hauptamt
  • Was LV Selbsthilfe Online-Veranstaltung Mitglied Gewinnen Evaluation Organisationsentwicklung Wirkung
  • Wann 14.09.2022 von 15:00 bis 18:00 (Europe/Berlin / UTC200)
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Online-Volunteering – Digitale Tools und ihr Nutzen für die Zukunft des Ehrenamtes

Die Digitalisierung ist auch bei Selbsthilfeorganisationen und den Ehrenamtlichen angekommen. Digitale Medien werden in der Selbsthilfearbeit eingesetzt und in der Organisation selbst wird digital kommuniziert. Dabei spielt sich die Tätigkeit der Ehrenamtlichen oft im digitalen Raum ab - aber ist das schon Online-Volunteering?   

Hannes Jähnert, der seit mehr als 10 Jahren über digital-soziale Themen im Ehrenamt schreibt und seit 2020 bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt tätig ist, wird über Digitales Engagement sprechen: 

  • Wie kann digitales Engagement in Organisationen auch längerfristig entwickelt und konzipiert werden?
  • We sieht Online-Volunteering in der Praxis aus?
  • Was wird eigentlich schon genutzt und kann ausgebaut werden?
  • Welche Tools und Voraussetzungen gibt es? 

  

Rechtliche Aspekte von Ehren- und Hauptamt im Verein

Vereine werden bei der Beschäftigung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen mit etlichen Rechtsvorschriften konfrontiert, vor allem vereinsrechtlichen Vorgaben. Welche gesetzlichen Regelungen sind zwingend zu beachten und welcher innerverbandliche Spielraum besteht daneben? Was ist insoweit im Hinblick auf die Aufgabenverteilung und organisatorische Ausgestaltung zu beachten? Wie sollten Ehrenamtliche motiviert, qualifiziert und begleitet werden und wie kann zugleich eine Überlastung vermieden werden?
 
Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Holger Borner in diesem Vortrag. Dabei geht er auch auf Unterschiede und Konfliktfelder in Bezug zu hauptamtlichen Mitarbeiter:innen ein. 
   

Schwerhörige und gehörlose Menschen als Ehren- und Hauptamtliche

Was können Vereine tun, um eine ehrenamtliche Tätigkeit von schwerhörigen oder gehörlosen Interessent:innen zu fördern und ihnen angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten?

In seinem Ratgeber „Schwerhörige und ertaubte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ klärt der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. auf: „Mit einem Anteil von etwa 5 % dürfte die Hörschädigung eine der am weitesten verbreiteten Handicaps am Arbeitsplatz sein.“

Dr. Matthias Müller erläutert die Hintergründe, gibt Tipps und Hinweise für Kolleg:innen und Arbeitgeber:innen.  

Zur Fortbildung   

Für wen ist die Veranstaltung gedacht:
Die Veranstaltung richtet sich an aktive Personen aus Selbsthilfe-Organisationen in Berlin und Brandenburg in ehren- und hauptamtlichen Funktionen.    

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder weiteres Material oder Links vorschlagen möchten - 
können Sie sich gerne bei uns melden unter info@lv-selbsthilfe-berlin.de  / Tel. 030 27 59 25 25.

Anmeldung

  • Melden Sie sich bitte an unter: info@lv-selbsthilfe-berlin.de (Tel. 030 / 27 59 25 25)
  • Es werden Ihnen am Vortag die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung zugesendet.
  • Am Veranstaltungstag bieten wir ab 14.30 Uhr eine Vorab-Technik-Probe an.
       

Hinweise zum Datenschutz 

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation einverstanden.

Die Online-Fortbildung findet mit dem Web-Konferenz-Tool EasyMeet/Zoom statt. Indem Sie daran teilnehmen, stimmen Sie der Verarbeitung der Daten durch die LV Selbsthilfe Berlin e.V. zu sowie der Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren Vertragspartner Connect4Video bzw. durch Zoom.  

Genaueres können Sie hier erfahren:
https://lv-selbsthilfe-berlin.de/datenschutzerklaerung-webmeetings

 

  

Die Fortbildungsreihe wird durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Berlin unterstützt.